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Spaniens Steuern - Von Borrador bis Immobilienkauf

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Anderes Land, andere Sitten. Das gilt nicht nur in kultureller Hinsicht, sondern auch in rechtlichen Belangen. Die Gesetzgebung bezüglich der Steuern in Spanien unterscheidet sich in einigen Teilen von der Rechtslage in Deutschland.

Ein grundlegender Unterschied besteht darin, dass sich anders als in Deutschland nicht das Finanzamt meldet, sondern die spanischen Bürger ihrer Meldepflicht nachgehen müssen. Meldet sich das spanische Finanzamt bei Ihnen, liegt bereits ein Problem vor. Mit dem richtigen Wissen können die steuerlichen Hürden jedoch leicht umgangen werden.

Steuern in Spanien: Fast jeder Einwohner ist zu einer Erklärung verpflichtet

Anders als hierzulande gibt es in Spanien weniger Ausnahmen, die Sie von einer Steuererklärung entbinden. In Spanien gilt für jeden Einwohner, der mehr als 22.000 Euro im Jahr verdient, die Pflicht zur Selbsterklärung beim Finanzamt. Bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt aus mehreren Quellen, gilt die Grenze von 14.000 Euro im Jahr.

Rentner sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die einzige Ausnahme bilden hier pensionierte Beamte.

Wer muss Einkommenssteuer auf Mallorca bezahlen?

Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuer in Spanien gilt für jeden Residenten. Als Resident zählt jeder, der sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Die Einkommensteuerpflicht gilt ebenfalls, wenn der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien liegt.

Wer beabsichtigt, in Spanien oder Mallorca berufliche oder wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, muss wie in unserem Artikel zum Auswandern beschrieben eine NIE-Nummer beantragen. Die NIE-Nummer dient dem spanischen Finanzamt als Übermittler aller wirtschaftlicher und beruflicher Tätigkeiten. Anhand der Daten wird jährlich der sogenannte Borrador, also die spanische Steuererklärung, zum Ausfüllen bereitgestellt.

Wie wird die Steuererklärung auf Mallorca eingereicht?

Die Steuerklärung können Sie entweder selbst ausfüllen oder einen Steuerberater auf Mallorca konsultieren. Eine Vorlage für den Borrador können Sie sich auf der Webseite des spanischen Finanzamtes herunterladen. Die Steuererklärung kann von einem Ehepaar gemeinsam ausgefüllt und abgegeben werden.

Das Einreichen ist auf verschiedenen Wegen möglich. Sie können sich ganz klassisch einen Termin im nächstgelegenen Büro des Finanzamtes machen oder Sie reichen Ihre Unterlagen online auf der Webseite des spanischen Finanzamtes ein. Alternativ lässt sich die Erklärung auch per App oder telefonisch einreichen.

Nehmen Sie sich im Zweifelsfall Unterstützung von einem Steuerberater in Spanien

Sollten Sie Probleme mit der Steuererklärung haben oder Sie möchten diese einfach nicht selbst ausfüllen, nehmen Sie einen Steuerberater zur Hilfe. Spezialisten im Steuerrecht können sich jeder Situation annehmen, wenn Sie sich nicht sicher sind bei der Steuererklärung.

Mallorca bietet auch einige deutsche Beratungsstellen für Steuerrecht, die Sie konsultieren können.

Fristen für die Einreichung der Steuererklärung

  • 01.04.–08.06.
    Terminvereinbarung für ein telefonisches Beratungsgespräch beim Finanzamt
  • 02.04.–01.07.
    Der Borrador kann online abgerufen, bearbeitet und eingereicht werden.
  • 14.05.–01.07.
    Zeitraum für die persönliche Abgabe des Borradors beim Finanzamt

Immobilienkauf in Spanien - diese Steuern fallen an

Wer als Nicht-Resident in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, muss mit einigen Unkosten rechnen. Neben den einmaligen Steuerabgaben fallen noch weitere einmalige sowie laufende Kosten für die neue Immobilie an.

Einmalige Steuerabgaben beim Immobilienkauf

  • Grunderwerbssteuer:
    Die Grunderwerbssteuer fällt in Spanien beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie an. Der Steuersatz kann von jeder Region in Spanien selbst entschieden werden. Auf Mallorca liegt der derzeitige Satz bei acht bis elf Prozent. Die Besteuerung steigt progressiv mit dem Kaufpreis der Immobilie. Der höchste Steuersatz gilt bei einem Kaufpreis von über einer Million Euro.
     
  • Mehrwertsteuer:
    Die Mehrwertsteuer fällt bei Neubauten an, die von einem Unternehmen verkauft werden. Sie wird nur in diesem Fall beansprucht. Es muss also immer entweder die Grunderwerbssteuer oder die Mehrwertsteuer gezahlt werden. Derzeitig liegt der Satz für die Mehrwertsteuer bei 21 Prozent. Handelt es sich um eine Wohnimmobilie, liegt der Satz nur bei zehn Prozent.
     
  • Beurkundungssteuer:
    Die Beurkundungssteuer, auch Stempelsteuer genannt, fällt nicht in jedem Fall an. Die Steuer wird bei bestimmten Rechtsgeschäften fällig, etwa beim Aufnehmen einer Hypothek oder beim Abschließen eines Kaufvertrages, welcher der Mehrwertsteuer unterliegt. Der aktuelle Satz liegt auf Mallorca bei 1,2 Prozent.

Laufende Steuern in Spanien beim Besitz einer Immobilie

  • Grundsteuer:
    Die Grundsteuer wird jährlich auf die Immobilie erhoben. Die Steuersätze werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und bewegen sich derzeit spanienweit in einer Spanne von 0,4 und 1,1 Prozent.
     
  • Einkommensteuer:
    Hier wird unterschieden zwischen einer selbst genutzten Immobilie und einer vermieteten. Eine Immobilie, die nur zu Ferienzwecken von Nicht-Residenten genutzt wird, wird jährlich mit einer Einkommensteuer belastet, die 19 Prozent auf 1,1 Prozent des Katasterwertes entspricht. Wenn die Immobilie vermietet wird, müssen Vermieter in Spanien 19 Prozent auf die erzielten Mieteinnahmen zahlen. In diesem Fall muss die Erklärung jedoch vierteljährlich getätigt werden. Pro Immobilie und Mietpartei ist ein Formular auszufüllen.
     
  • Vermögenssteuer:
    Bei der Vermögenssteuer wird dem Steuerzahler die Wahl gelassen, ob die Steuer bei der Zentralregierung oder den Gemeinden entrichtet wird. Es darf sich immer für die günstigere Variante entschieden werden. Beim Hauptwohnsitz haben Nicht-Residenten einen Freibetrag von 700.000 Euro, Residenten von einer Million Euro. Die Steuern in Mallorca auf Vermögen betragen bei der Zentralregierung zwischen 0,28 und 3,45 Prozent und steigen progressiv. Je höher das Nettovermögen, desto höher der Steuersatz.